Der Tätigkeitsbereich der Anwaltskanzlei hat sich im Laufe der Jahre ständig geändert, erstmals war Vertretung in Zivilverfahren, Verteidigung in Strafverfahren, danach stand für eine lange Zeit die Vertretung verschiedenen ausländischen, – hauptsächlich deutschen und österreichischen – Unternehmen und Banken an der ersten Stelle.

Die Haupttätigkeiten der Anwaltskanzlei sind derzeit wie folgt:

– Rechtsberatung

Schwerpunkt Immobilienrecht, Investitionen in Ungarn, sowie Unternehmensgründung und Vollstreckung der Forderungen, gleichwie Erbrecht. Im Hinblick darauf, dass der Kanzleiführer Rechtsanwalt Dr. Tamás Erdősy deutsche, englische und russische Sprachkenntnisse hat, ist es nicht erforderlich, einen externen Dolmetscher zu verwenden, um mit Kunden kommunizieren zu können.

Rechtsberatung ist im Allgemeinen persönlich an einem geplanten Termin möglich, telefonisch nicht, aber vereinbarungsgemäß ist die Rechtsberatung auch via E-Mail möglich.

– Bearbeitung der Urkunden

Die Haupttätigkeit der Anwaltskanzlei ist die Bearbeitung von Verträgen und die Kundenvertretung im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen.

Der Erwerb des Eigentums einer Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück, land- oder forstwirtschaftliche Fläche, usw.) ist möglich mit gegengezeichneter Urkunde eines Rechtsanwalts. Eine in einer solchen Rechtsform erstellte Urkunde ist auch erforderlich für die Registrierung oder Löschung von Rechten oder Pflichten (z. B. Nießbrauchrecht, Hypothek) in das Immobilienregister.

Die Grundvertragsart für Immobilientransaktionen ist der Kaufvertrag. Es gibt jedoch viele andere Vertragsarten, z. B. Geschenkverträge, Tauschverträge, Vertrag über Auflösung des gemeinsamen Eigentums, und andere Vertragsarten.

Außerhalb von Immobilienverträgen die Kanzlei übernimmt folgende Verträge zu bearbeiten: Verträge zur Gründung eines Gemeinschaftshauses, Eheverträge, Unterhalts- und Leibrentenverträge, Werkverträge, Auftragsverträge, Mietverträge für Wohnungen oder andere Immobilie, Bürgschaftsverträge, und andere Verträge.

Besonders wichtig ist die Bearbeitung der Urkunden, und die Vertretung im Zusammenhang mit solchen Immobilien, die als Ackerboden qualifiziert, und nur mit Erlaubnis erwerbbar sind, und fällen unter den Geltungsbereich des Grundverkehrsgesetzes.

Eine wichtige Neuheit im Zusammenhang mit der Unterzeichnung von Verträgen und anderen Dokumenten ist, dass es möglich ist, ohne persönliches Treffen mit dem Rechtsanwalt zu verfahren. Dementsprechend ist es möglich, Kunden im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Gegenzeichnung von Dokumenten aus der Ferne zu identifizieren, unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt die Kunde bereits im Voraus kannte oder nicht. Skype Software ist zum Beispiel ein autorisiertes Mittel für die Fernidentifizierung laut Bescheid Nr. 1/2019. (VII.31.) der Vorsitzender der ungarischen Anwaltskammer. Dementsprechend ist es möglich, während einer Skype-Konferenz ohne ein persönliches Treffen mit dem Anwalt ein Dokument mit einem vorab festgelegten Inhalt zu unterschreiben. Eine solche Skype-Konferenz wird vom assistierenden Rechtsanwalt vollständig aufgezeichnet und gemäß den Regeln zum Datenschutz und zur Bewahrung von Dokumenten abgehalten.

– Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung, Unternehmensänderung, Unternehmensverfahren, Bearbeitung der Urkunde und Vertretung damit verbunden.

– Erbrecht, in diesem Rahmen der Vorbereitung von Testamenten, Vertretung im Nachlassverfahren.

Für Ausländer sind von größter Bedeutung die am 17. August 2015 in Kraft getretene neue Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses).

Die Anwaltskanzlei vertritt ungarische und ausländische Mandanten in Erbschaftsangelegenheiten, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen.

Die Kanzlei vertritt ausländische Erben im Nachlassverfahren vor einem ungarischen Notar, oder vertritt ungarische und ausländische Mandanten vor einem ausländischen Notar oder Gericht, die für die Ausstellung eines Nachlasszeugnisses zuständig sind, und schließlich vertritt aufgrund das ausländische Europäische Nachlasszeugnis den Erben vor den ungarischen Katasterämtern, Banken oder anderen Organisationen.

– Forderungseintreibung, Vertretung in Vollstreckungsverfahren.

Im Rahmen dieser Tätigkeit kann eine Vertretung auch in Fällen von Vollstreckung von ausländischen Gerichtsentscheidungen stattfinden.

– Einwanderungsfragen

Ganzheitliche Vertretung in Einwanderungsfälle (Antrag auf Wohnsitzkarte, Registrierungskarte etc.)

Die Anwaltskanzlei bereitet alle Dokumente in ungarischer, deutscher, englischer und russischer Sprache in einer einheitlichen Struktur vor. Es ist nicht erforderlich, die Dokumente zu übersetzen, deswegen entstehen keine zusätzlichen Kosten.